Förderrichtlinie endet 2026

Der Staat zahlt bis zu 80 % deiner Beratung. Noch.

Über das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst der Bund Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen – auch für Sichtbarkeit, Local SEO und digitales Marketing. Die Richtlinie läuft zum Jahresende aus.

50 – 80 %
Zuschuss auf die Beratungskosten, abhängig von Region und Unternehmensalter
4.000
maximale Bemessungsgrundlage für Jungunternehmen bis zwei Jahre
90 %
für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten – bundesweit einheitlich
1 Antrag
online beim BAFA, gestellt bevor die Beratung beginnt

Für wen

Wenn du einen Betrieb führst, stehen die Chancen gut

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe – vorausgesetzt, Sitz und Geschäftsbetrieb liegen in Deutschland. Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und lokale Dienstleister erfüllen diese Bedingung praktisch immer.

80 %

Strukturschwache Regionen

Der höchste reguläre Satz. Gilt für Betriebe in bestimmten Fördergebieten – überwiegend in den neuen Bundesländern.

50 %

Übriges Bundesgebiet

Der Regelsatz für die meisten Betriebe, unter anderem in Hessen und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

90 %

Unternehmen in Schwierigkeiten

Bundesweit einheitlich, unabhängig vom Standort. Hier gelten eigene Nachweispflichten.

Ehrlich gesagt: „Bis zu 80 %“ liest sich gut, gilt aber nicht überall. Für einen Betrieb in Frankfurt oder Limburg sind es in aller Regel 50 %. Welcher Satz für dich zutrifft, klären wir im kostenfreien Erstgespräch – bevor irgendein Antrag gestellt wird.

Ablauf

Sieben Schritte, und die Reihenfolge ist entscheidend

Der häufigste Fehler kostet die gesamte Förderung: zuerst beraten lassen, dann den Antrag stellen. Das geht nicht. Der Antrag muss stehen, bevor die Beratung beginnt.

  1. Förderfähigkeit prüfen

    Wir schauen gemeinsam, ob dein Betrieb zur Zielgruppe gehört und ob dein Vorhaben ein förderfähiges Beratungsthema ist. Kostenfrei und unverbindlich.

  2. Berater auswählen

    Die Beratung muss von einem beim BAFA gelisteten Berater erbracht werden. Diese Voraussetzung klären wir transparent, bevor du irgendetwas unterschreibst.

  3. Antrag online stellen

    Über die Antragsplattform des BAFA – vor Beginn der Beratung. Wir unterstützen dich beim Ausfüllen, den Antrag stellst du selbst.

  4. Informationsschreiben abwarten

    Das BAFA schickt ein unverbindliches Informationsschreiben. Es ist noch keine Zusage, aber der Startschuss.

  5. Beratung durchführen

    Erst jetzt geht es los: Analyse deiner lokalen Sichtbarkeit, Strategie für dein Google-Unternehmensprofil, Keyword- und Wettbewerbsanalyse, Konzept für Bewertungen.

  6. Beratungsbericht erhalten

    Du bekommst einen schriftlichen Bericht mit konkretem Umsetzungsfahrplan. Der ist Pflicht für den Nachweis – und für dich der eigentliche Wert.

  7. Verwendungsnachweis einreichen

    Bericht und Rechnung gehen elektronisch ans BAFA, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Beratungsinhalte

Was in der geförderten Beratung passiert

Gefördert werden konzeptionelle Einzelberatungen – also Analyse, Strategie und Fahrplan. Die Umsetzung selbst ist nicht Teil der Förderung, folgt aber direkt daraus.

01

Sichtbarkeitsanalyse

Wo steht dein Betrieb heute in der lokalen Suche, für welche Begriffe wirst du gefunden und wo stehen die Wettbewerber vor dir?

02

Google Unternehmensprofil

Vollständigkeit, Kategorien, Leistungen, Fotos, Beiträge – und die Frage, warum dein Google Unternehmensprofil im Local Pack noch nicht oben steht.

03

Keyword- und Wettbewerbsanalyse

Welche Suchbegriffe bringen tatsächlich Anfragen, welche nur Traffic – und welche Lücken lassen deine Mitbewerber offen?

04

Bewertungsstrategie

Ein System, das laufend echte Bewertungen erzeugt, statt einmalig zu sammeln. Inklusive Umgang mit negativen Rezensionen.

05

Website und Technik

Was auf deiner Seite Sichtbarkeit kostet: Ladezeit, Struktur, fehlende Ortsbezüge und die technischen Rankingfaktoren.

06

Umsetzungsfahrplan

Priorisierte Massnahmenliste mit Aufwand, erwarteter Wirkung und Reihenfolge – schriftlich im Beratungsbericht und Grundlage für die laufende Betreuung.

Häufige Fragen

Was Betriebe vor dem Antrag wissen wollen

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Der Fördersatz liegt bei 50 Prozent der Beratungskosten, in strukturschwachen Regionen bei bis zu 80 Prozent. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten bundesweit 90 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 4.000 Euro für Jungunternehmen bis zwei Jahre und 3.000 Euro für Bestandsunternehmen. Welcher Satz für dich gilt, hängt von Standort und Unternehmensalter ab und wird im Erstgespräch geklärt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Wie lange dauert es, bis das Geld fliesst?

Was wird konkret beraten?

Muss ich in Vorleistung gehen?

Zuerst prüfen, dann beantragen, dann beraten

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir in 15 Minuten, ob dein Betrieb förderfähig ist, welcher Satz für deinen Standort gilt und ob sich der Aufwand für dich rechnet. Ohne Verpflichtung – und bevor irgendein Antrag gestellt wird.